RIESTER-RENTE
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Riester-Rente staatlich gefördert

Durch das zunehmende Alter der Bevölkerung sinkt auch das Niveau der staatlichen Rente. Wer sich mit diesem Thema nicht früh genug auseinandersetzt muss im Alter damit rechnen, dass sein Einkommen erheblich niedriger ausfällt wie zur Zeit der Erwerbstätigkeit.

Ein Weg dem entgegen zu wirken ist die Riester Rente.

Hier fördert der Staat durch Zulagen und steuerliche Vorteile die private Bereitschaft eine Private Altersvorsorge aufzubauen.

Wer wird gefördert?

Jeder der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Dazu zählen auch Beamte, Soldaten, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Selbstständige werden nicht gefördert.

Wie erhalte ich die Zulagen und in welcher Höhe?

Die Zulagen erhält man in dem man einen Zulagenantrag stellt, der wir in der Regel bei Aufnahme des Antrages einer Riester-Rente gleich mit ausgefüllt und beantragt. Zudem muss man einen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht haben.

Wie hoch ist die Zulage?

  • Grundlage 175 Euro
  • Kinderzulage für jedes kindergeldberechtige Kind 185 Euro
  • Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro
  • Jeder der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat erhält einmalig 200 Euro.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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