BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge bietet jedem Beschäftigten eine interessante Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorge für den Ruhestand. Seit 2001 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine Form der BAV.

Seit 01.01.2019: Neuer Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlungen

Zahlt der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts unmittelbar in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ein, muss der Arbeitgeber ab Januar 15 Prozent des umgewandelten Betrages zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung beisteuern, wenn er selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019, für den Bestand dann ab 2022. Allerdings kann in manchen Tarifverträgen noch eine andere Regelung vereinbart sein.

Hier einmal die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionszusage
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

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